Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)
Liebe Patienten,
Seit 1. September 2019 hat uns der Gesetzgeber zu einem weiteren bürokratischen und den Praxisablauf störenden Unsinn verpflichtet.
Das Termin- und Versorgungsgesetz (TSVG) zwingt uns offiziell eine offene Sprechstunde anzubieten, obwohl dies bisher unbürokratisch
geregelt war. Wir kommen diesem Zwang nach, diese findet bei uns ab sofort Donnerstags von 8.00 - 11:30 Uhr und von 14.00 - 15:30 statt.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir auch in der offenen Sprechstunde nur eine begrenzte Anzahl von Patienten behandeln können.